Gefährdungs­beurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Element des Arbeitsschutzes und dient der systematischen Ermittlung und Bewertung von Risiken für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz.

Sie bildet die Grundlage für die Ableitung und Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen.

Gesetzliche Grundlagen:

In Deutschland ist die Gefährdungsbeurteilung durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in § 5 vorgeschrieben. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen und Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer abzuleiten. Ergänzend regeln weitere spezifische Verordnungen, wie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) oder die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), detaillierte Anforderungen für bestimmte Arbeitsbereiche oder Gefährdungen.

Arbeitsschutz-Ziele einer jeden Gefährdungsbeurteilung:
Identifikation von Gefährdungen, Bewertung der Risiken, Ableitung von Maßnahmen, Überprüfung der Maßnahmen

Notwendige Teilschritte bei der Durchführung Ihrer Gefährdungsbeurteilungen, bei denen wir Sie auf Wunsch ganz oder anteilig unterstützen können:

1. Vorbereitung:
Festlegung des Geltungsbereichs, der Methoden und der beteiligten Personen.

2. Gefährdungsermittlung:
Systematische Analyse der Arbeitsplätze und -prozesse, oft durch Beobachtung, Befragung und Dokumentation.

3. Gefährdungsbewertung:
Bewertung der identifizierten Gefährdungen hinsichtlich ihrer Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit.

4. Maßnahmenplanung:
Festlegung von Maßnahmen zur Risikominderung, wie technische, organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen.

5. Durchführung der Maßnahmen:
Implementierung der geplanten Maßnahmen.

6. Wirksamkeitskontrolle:
Überprüfung der Maßnahmen und Anpassung bei Bedarf.

Beteiligung der Mitarbeitenden:

Die Einbindung der Beschäftigten ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Gefährdungsbeurteilung. Sie verfügen über detailliertes Wissen über ihre Arbeitsabläufe und potenzielle Gefährdungen und sollten daher aktiv in den Prozess eingebunden werden.

Dokumentation:

Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und die umgesetzten Maßnahmen müssen dokumentiert werden. Diese Dokumentation dient als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und als Grundlage für die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung.

Es handelt sich bei jeder Gefährdungsbeurteilung um einen kontinuierlichen Prozess, der zur Schaffung sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen beiträgt.
Durch eine systematische Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen und die Implementierung geeigneter Schutzmaßnahmen können Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten auch in Ihrem Unternehmen effektiv reduziert werden!

Wir unterstützen Sie auf Wunsch in allen Bereichen der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Unternehmen!
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